Bei jeder stetigen Abbildung eines Quadrates in sich selbst, oder in einen Theil desselben, gibt es einen Fixpunkt (Beim Verfassen dieser Notiz war mir Herr Kollege Kuratowski behilflich.).
Der Beweis stützt sich auf dem folgenden von Janiszewski (Prace Mat. Fiz. T. XXVI und cf: Kuratowski Fund. Math. T. XIII S. 309.) stammenden Satze:
Sind im Quadrate zwei abgeschlossene und elementfremde Mengen und gegeben und ist ein Punkt von und ein Punkt von , so gibt es in diesem Quadrate ein Kontinuum , welches das Quadrat zwischen und trennt und mit keinen gemeinsamen Punkt hat.
Beweis des Fixpunktsatzes. Der Voraussetzung gemäss existiert eine stetige Abbildung, welche jedem Punkte des Quadrates einen Punkt von zuordnet. Es soll bewiesen werden, dass es ein Punkt existiert, für welchen:
Es sei , die Menge der Punkte von , für welche und weiter: , , .
Wir haben also:
wenn das Quadrat entsprechend mit bezeichnet wird. Wir sollen beweisen, dass:
(5) |
Nehmen wir an:
Alsdann wegen (4):
(6) |
Setzen wir:
So folgt aus (6):
Es existiert also nach dem erwähnten Satze von Janiszewski ein Kontinuum , das und trennt und ausserdem:
(7) |
Da und getrennt sind, so ist:
Aus den letzten Ungleichungen folgt wegen (3):
Da ein Kontinuum ist, so ist wegen (1): . Dies wiederspricht aber der Gleichung (7), da einerseits , anderseits aber aus (2): .